Transparenz: Die finanzielle Entschädigung

Die Arbeit in der Stadtvertretung, den Ausschüssen und den Fraktionen ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit. Damit dieses Ehrenamt keine finanzielle Belastung für diejenigen darstellt, die es ausüben, werden die Ehrenämtler*innen finanziell entschädigt.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

 

Mitglieder der Stadtvertretung

Stadtvertreter/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, die aus einer monatliche Pauschale in Höhe von 39€  und einem Sitzungsgeld in Höhe von 21€ je Sitzung.

Stadtvertreter/innen bekommen 6€ für jede Sitzung an den sie teilgenommen haben, denen sie weder als Mitglieder noch als
stellvertretende Mitglieder angehören.

Bürgervorsteher/in und Stellv. Bürgervorsteher/in

Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 477€

Die erste stellvertretende Bürgervorsteherin oder der erste stellvertretende Bürgervorsteher erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 97€

Die zweite stellvertretende Bürgervorsteherin oder der zweite stellvertretende Bürgervorsteher erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 48€

Stellv. Bürgermeister/in

Die erste stellvertretende Bürgermeisterin (Erste Senatorin) oder der erste stellvertretende Bürgermeister (Erster Senator) erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 97€

Die zweite stellvertretende Bürgermeisterin oder der zweite stellvertretende Bürgermeister erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 48€

Die dritte stellvertretende Bürgermeisterin oder der dritte stellvertretende Bürgermeister erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25€

Fraktionsvorsitzenden

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 256€

Die Stellvertretenden von Fraktionsvorsitzenden
erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung für jeden Tag, an dem die oder der Fraktionsvorsitzende vertreten wird, eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 9€

Bürgerliche Mitglieder

Die Bürgerdelegierten Mitglieder in den Ausschüssen erhalten ein Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 31€. Entsprechendes gilt für Bürgerdelegierte als stellvertretende Ausschussmitglieder im
Vertretungsfall.

Ausschussvorsitzende und Hauptausschuss

Die Mitglieder des Hauptausschusses erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 122€

Die Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung für jede von ihnen ganz oder teilweise geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 31€

Die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden für jede von ihnen ganz oder teilweise geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 31€