Die Arbeit in der Stadtvertretung, den Ausschüssen und den Fraktionen ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit. Damit dieses Ehrenamt keine finanzielle Belastung für diejenigen darstellt, die es ausüben, werden die Ehrenämtler*innen finanziell entschädigt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Mitglieder der Stadtvertretung
Stadtvertreter/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, die aus einer monatliche Pauschale in Höhe von 39€ und einem Sitzungsgeld in Höhe von 21€ je Sitzung.
Stadtvertreter/innen bekommen 6€ für jede Sitzung an den sie teilgenommen haben, denen sie weder als Mitglieder noch als
stellvertretende Mitglieder angehören.
Bürgervorsteher/in und Stellv. Bürgervorsteher/in
Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 477€
Die erste stellvertretende Bürgervorsteherin oder der erste stellvertretende Bürgervorsteher erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 97€
Die zweite stellvertretende Bürgervorsteherin oder der zweite stellvertretende Bürgervorsteher erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 48€
Stellv. Bürgermeister/in
Die erste stellvertretende Bürgermeisterin (Erste Senatorin) oder der erste stellvertretende Bürgermeister (Erster Senator) erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 97€
Die zweite stellvertretende Bürgermeisterin oder der zweite stellvertretende Bürgermeister erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 48€
Die dritte stellvertretende Bürgermeisterin oder der dritte stellvertretende Bürgermeister erhält zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25€
Fraktionsvorsitzenden
Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 256€
Die Stellvertretenden von Fraktionsvorsitzenden
erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung für jeden Tag, an dem die oder der Fraktionsvorsitzende vertreten wird, eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 9€
Bürgerliche Mitglieder
Die Bürgerdelegierten Mitglieder in den Ausschüssen erhalten ein Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 31€. Entsprechendes gilt für Bürgerdelegierte als stellvertretende Ausschussmitglieder im
Vertretungsfall.
Ausschussvorsitzende und Hauptausschuss
Die Mitglieder des Hauptausschusses erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 122€
Die Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung für jede von ihnen ganz oder teilweise geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 31€
Die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung bei Verhinderung von Ausschussvorsitzenden für jede von ihnen ganz oder teilweise geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 31€